Und was bleibt, wenn man selbst einmal geht?
Fragen wie diese haben Sie sich vielleicht auch schon einmal gestellt.
Für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sind, alle Angelegenheiten selbst zu regeln, können Sie vorsorgen:
zum Beispiel mit einer Patientenverfügung, einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht. Viele Menschen haben den Wunsch, sichtbare Spuren zu hinterlassen und mit einem Vermächtnis, einer Erbschaft oder Schenkung zugunsten eines wohltätigen Zwecks Gutes zu bewirken.
Menschen, die die Caritas testamentarisch bedenken, machen dem Verband das größtmögliche Geschenk ihres Vertrauens. In Dankbarkeit gedenkt die Caritas Förderern wie der verstorbenen Elisabeth Schäufele in regelmäßigen Gottesdiensten und durch Veröffentlichung ihrer Lebensgeschichten.
Der neue Ratgeber bietet eine Orientierungshilfe. Zudem erhalten Sie Ihr persönliches Nachlassbüchlein.
Sie können den Ratgeber telefonisch unter 089 55169 447 oder über dieses Formular bestellen.
Dieser Service ist unverbindlich und kostenlos.
"Der Ratgeber ist wunderschön. Er hilft wirklich dabei, sich aktiv und positiv mit dem Thema auseinander zu setzen."
Für Fragen rund um Erbrecht und Vorsorge ist die Caritas München Mitglied bei der Deutschen Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V. Hier erhalten Sie unabhängige und individuelle Beratung. Für das Vermitteln eines ersten Beratungsgesprächs wenden Sie sich bitte an unsere Beraterin zur Nachlassgestaltung, Marieluise Ruf.