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Junges Mädchen umarmt einen älteren Herren von hinten | © Barabas Attila - Fotolia


Gut zu wissen

Steuervorteile

Für Vermögen, das Sie in die Pater-Rupert-Mayer-Stiftung als Zustiftung oder Stiftung einbringen, gilt die steuerliche Absetzbarkeit bis zu 1 Mio. € innerhalb von 10 Jahren.

Für Spenden an die anerkannt gemeinnützige Pater-Rupert-Mayer-Stiftung gilt die steuerliche Absetzbarkeit bis zu 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte pro Jahr für Privatpersonen. Das heißt Sie dürfen den gespendeten Betrag mit Nachweis von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Unternehmen dürfen Spenden bis 20 % des Einkommens oder bis zu 4 Promille des Jahresumsatzes steuerlich geltend machen. In diesem Fall zählen auch Löhne und Gehälter zum Jahresumsatz.
(Angaben auf Basis des Bundesverbands Deutscher Stiftungen.)

Sie haben geerbt oder eine Schenkung erhalten?

Bis zu 24 Monate nachdem Sie ein Erbe, ein Vermächtnis oder eine Schenkung erhalten haben, können Sie durch Übertragung von Teilen des Vermögens an die Pater-Rupert-Mayer-Stiftung oder auf eine eigene Stiftung sogar noch rückwirkend von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit werden.

Ansprechpartner/-in

Daniela Reitmeier

Fördererservice Pater-Rupert-Mayer-Stiftung